Die Erlaubnis zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie bietet Ihnen die Möglichkeit, physiotherapeutische Leistungen zu erhalten, ohne dass Sie vorher einen Arzt aufsuchen oder ein Physiotherapierezept vorlegen müssen.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für die anfallenden Leistungen weiterhin nur gegen Vorlage eines Rezeptes.
Die Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen und die Beihilfestellen sind vertragsabhängig möglich.
Unser Anspruch ist es, Sie wieder in Bewegung zu bringen.
Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserem Wissen und unserer langjährigen Erfahrung.
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